Vertragsarten im Überblick
In diesem Artikel stellen wir wichtige Vertragstypen vor und erklären kurz, welche Bedeutung sie haben. Jetzt informieren.
- Welche Arten von Verträgen gibt es nach BGB? Einige Beispiele für Verträge:
- Welche Art, Arten oder Formen von Verträgen gibt es?
- Welche Vertragsformen gibt es?
- Wann ist ein Dienstvertrag und wann ein Werkvertrag angebracht?
- Gemischte Verträge und übereinstimmende Willenserklärungen
- Fazit: Kein Geschäft ohne Verträge
Inhaltsverzeichnis
- Welche Arten von Verträgen gibt es nach BGB? Einige Beispiele für Verträge:
- Welche Art, Arten oder Formen von Verträgen gibt es?
- Welche Vertragsformen gibt es?
- Wann ist ein Dienstvertrag und wann ein Werkvertrag angebracht?
- Gemischte Verträge und übereinstimmende Willenserklärungen
- Fazit: Kein Geschäft ohne Verträge

Es beginnt mit einem Angebot und der Annahme – Verträge sind die Grundlage für rechtliche Beziehungen zwischen Unternehmen, Partnern, Lieferanten, Kundinnen und Kunden. Die Vereinbarungen können schriftlich oder mündlich getroffen werden und umfassen alle Arten von Geschäftsabschlüssen, Transaktionen oder Vereinbarungen.
Die rechtlichen Grundlagen für Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten, das alle Aspekte von Verträgen, einschließlich ihrer Gültigkeit, der Vertragsfreiheit, der Formvorschriften, der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie der Folgen bei Vertragsverletzunge, umfasst.
Das Thema Verträge ist sowohl im unternehmerischen als auch im rechtlichen Sinne sehr umfangreich. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten Vertragstypen und -inhalte.
Welche Arten von Verträgen gibt es nach BGB? Einige Beispiele für Verträge:
Verträge können je nach ihrem Zweck und den Parteien, die daran beteiligt sind, in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Zu den häufigsten Vertragsarten gehören:
Kaufvertrag (§ 433 BGB): Ein Kaufvertrag regelt den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei Parteien.
Arbeitsvertrag (§ 611a BGB): Ein Arbeitsvertrag hält die Bedingungen fest, unter denen eine Person für ein Unternehmen arbeitet.
Dienstvertrag (§ 611 BGB): In einem Dienstvertrag verpflichtet sich eine Partei, eine Dienstleistung für eine andere Partei zu erbringen, jedoch ohne in ein Angestelltenverhältnis zu treten.
Werkvertrag (§ 631 BGB): Der Werkvertrag ist ähnlich dem Dienstvertrag. Damit wird die Erbringung eines bestimmten Werks oder einer Leistung gegen Entgelt geregelt.
Immobilienkaufvertrag (§ 433 BGB): Ein Immobilienkaufvertrag beinhaltet den Kauf und Verkauf von Immobilien, wie Grundstücken oder Gebäuden.
Mietvertrag (§ 535 BGB): Im Mietvertrag wird die Überlassung von Vermögensgegenständen oder Immobilien gegen Entgelt festgehalten.
Leasingvertrag (§ 535 BGB): Ein Leasingvertrag regelt die Überlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum.
Darlehensvertrag (§ 488 BGB): Ein Darlehensvertrag beschreibt die Überlassung von Geld oder anderen austauschbaren Gütern zur vorübergehenden Nutzung gegen Rückzahlung.
Welche Art, Arten oder Formen von Verträgen gibt es?
Verträge können entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Obwohl mündlich vereinbarte Verträge rechtlich bindend sein können, ist es ratsam, wichtige Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Das vermeidet Missverständnisse und garantiert Rechtssicherheit. Schriftliche Verträge bieten in der Regel auch eine klare Dokumentation der Vereinbarungen und können im Streitfall als Beweismittel dienen.
Die Formfreiheit von Verträgen ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Rechtssystem. Gemäß § 125 BGB ist grundsätzlich keine bestimmte Form für den Abschluss eines Vertrags vorgeschrieben, es sei denn, das Gesetz sieht eine besondere Form vor. Dies bedeutet, dass Verträge in der Regel formfrei abgeschlossen werden können, was zum Beispiel auch den rechtsgültigen Einsatz einer elektronischen Signatur einschließt. Anders verhält es sich nur dann, wenn es spezifische gesetzliche Anforderungen gibt, die eingehalten werden müssen.
Welche Arten von Verträgen gibt es nach dem ABGB und im Arbeitsrecht?
Das moderne Arbeitsrecht kennt verschiedene Vertragsarten, die sich nach den Bedürfnissen der Vertragspartner richten. Der klassische Arbeitsvertrag nach § 611a BGB bildet dabei die Grundlage für die meisten Beschäftigungsverhältnisse.
Mit DocuSign eSignature lassen sich sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge rechtssicher digital abschließen. Dabei können unterschiedliche Formen wie Vollzeit, Teilzeit oder auch flexible Arbeitszeitmodelle vertraglich festgehalten werden.
Die Digitalisierung ermöglicht es Dienstberechtigten, Vertragsänderungen und Zusatzvereinbarungen effizient zu verwalten. Moderne Workflows unterstützen dabei die gesetzeskonforme Gestaltung von Arbeitsverträgen nach dem Nachweisgesetz.
Befristete Arbeitsverträge mit klarem Enddatum
Unbefristete Verträge für langfristige Beschäftigung
Ausbildungsverträge mit besonderen Schutzrechten
Teilzeitvereinbarungen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen
Welche Vertragsformen gibt es?
Die Anzahl der existierenden Vertragsformen ist nahezu unbegrenzt. In verschiedenen Branchen und Geschäftsbereichen werden standardisierte Formulare ebenso wie spezialisierte Vereinbarungen verwendet, die auf die individuellen Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen zugeschnitten sind. Die Vielfalt der Verträge spiegelt dabei die Vielfalt der Geschäftstätigkeiten und rechtlichen Anforderungen wider. Verträge können daher auch spezielle Regelungen enthalten, die über das BGB hinausgehen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Verträge die grundlegenden rechtlichen Anforderungen erfüllen, die im BGB festgelegt sind, um wirksam zu sein und rechtliche Sicherheit zu bieten.
Wann ist ein Dienstvertrag und wann ein Werkvertrag angebracht?
Die Unterscheidung zwischen einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag ist wichtig, da sie unterschiedliche rechtliche und steuerliche Implikationen haben kann. Ein Dienstvertrag wird in der Regel abgeschlossen, wenn eine Person ihre Dienste auf selbständiger Basis für ein Unternehmen erbringt, ohne dabei angestellt zu sein. Ein Werkvertrag hingegen wird abgeschlossen, wenn eine Partei sich verpflichtet, ein konkretes Werk oder eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen.
Alle Infos rund um den Werkvertrag
Wie sieht der Aufbau eines Vertrags bspw. als PDF aus?
Mit Docusign gestalten Sie die Struktur Ihrer Verträge übersichtlich und professionell. Ein gut strukturierter Vertrag beginnt mit der präzisen Bezeichnung der Vertragspartner - vom Käufer bis zum Darlehensnehmer. Im Hauptteil folgen die wesentlichen Vereinbarungen, die Sie dank unserer intelligenten Vorlagen effizient erstellen.
Nutzen Sie die Möglichkeiten des digitalen Vertragsmanagements, um wichtige Elemente wie Leistungsbeschreibungen, Zahlungsbedingungen und Laufzeiten klar zu gliedern. Dabei unterstützt Sie Docusign mit vordefinierten Textbausteinen für typische Vertragsarten wie Bürgschaftsverträge oder Maklerverträge.
Die Schlussbestimmungen Ihres Vertrags können Sie durch unsere rechtssicheren Formulierungen ergänzen. Mit der elektronischen Signatur von Docusign schließen Sie den Vertrag digital und rechtskonform ab - ein wichtiger Schritt für moderne Geschäftsbeziehungen zwischen Dienstberechtigten und öffentlichen Auftraggebern.
Unterscheiden sich Verträge im Bau, Einkauf oder bei Dienstleistungen?
Jeder Geschäftsbereich erfordert maßgeschneiderte Vertragslösungen. Bei Bauverträgen stehen detaillierte Leistungsbeschreibungen und Abnahmekriterien im Vordergrund, während Dienstleistungsaufträge oft flexiblere Rahmenbedingungen benötigen.
Die digitale Transformation vereinfacht die Verwaltung dieser unterschiedlichen Vertragstypen erheblich. Automatisierte Workflows ermöglichen die schnelle Anpassung von Standardvertragstypen an spezifische Anforderungen - vom komplexen Bauprojekt bis zum agilen Dienstleistungsvertrag.
Nutzen Sie intelligente Vertragsverwaltung, um branchenspezifische Besonderheiten wie Vertragsordnung für Bauleistungen oder Einkaufsrichtlinien optimal abzubilden. Die zentrale Verwaltung aller Vertragsarten in einem System gewährleistet Transparenz und rechtliche Sicherheit über alle Geschäftsbereiche hinweg.
Gemischte Verträge und übereinstimmende Willenserklärungen
In einigen Fällen können Verträge Elemente mehrerer Vertragsarten enthalten. Diese werden als gemischte Verträge bezeichnet und müssen die rechtlichen Anforderungen aller beteiligten Vertragsarten erfüllen. Eine Voraussetzung für die Gültigkeit eines Vertrags ist die übereinstimmende Willenserklärung aller Parteien gemäß § 488 BGB.
Fazit: Kein Geschäft ohne Verträge
Verträge sind das Rückgrat der Geschäftswelt und regeln die Beziehungen zwischen Unternehmen und anderen Parteien. Indem man die verschiedenen Arten und Formen von Verträgen versteht, kann man sicherstellen, dass Geschäftsbeziehungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage aufbauen.
Automatisierte Workflows helfen Ihnen dabei, das Vertragsmanagement zu vereinfachen – von der Erstellung bis zur Archivierung. Mit Docusign Contract Lifecycle Management behalten Sie somit auch bei vielen Verträgen und Vereinbarungen den Überblick. Lernen Sie noch heute Docusign CLM und die Vorteile für Ihr Unternehmen kennen!

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